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Gepäckinhalt
Handgepäck
Vor der Registrierung ins Flugzeug kontrollieren Sie bitte Ihr Handgepäck! Das Handgepäck darf keine Stich-, Schneidemittel, keinen Manikürsatz, kein Glas, keinen Selbstzünder, Korkenzieher, kein Eisenbügel, und Fiebermesser mit Quecksilber usw. enthalten! All diese sollten Sie im Gepäck unterbringen, welches Sie ins Flugzeug aufgeben!!!
Aufgegebenes Gepäck
Das aufgegebene Gepäck darf folgendes nicht enthalten: Chemiestoffe, feuer- und explosionsgefährliche Stoffe!
Ein Fluggast darf 1 Handgepäck und 1 oder 2 aufgegebene Gepäckstücke ins Flugzeug mitnehmen. Das aufgegebene Gepäck darf höchstens 20 kg/Stück betragen. Zu schweres Gepäck ist nicht praktisch, weil es beim Transport leichter beschädigt werden kann. Wenn das Gewicht des Gepäcks 20 kg übersteigt, wird der Fluggast zur Bezahlung von Übergewicht pro Kilogramm verpflichtet, die vor dem Abflug zu beglichen ist. Das Handgepäck darf höchstens 55x40x20 cm groß und 10 kg schwer sein.
Es wird empfohlen, einen Zettel mit Namen, Anschrift und Telefonnummer im aufgegebenen Gepäck an einer leicht bemerkbaren Stelle, z.B. im oberen Bereich oder in der Seitentasche des Gepäcks zu unterbringen. Die Fluggäste mit Kleinkindern können den Kinderwagen bei Bedarf bis zur Passagiertreppe benutzen.
Gepäckschaden
Bei eventuellen Gepäckschäden können die Fluggäste den Schadenersatz von der Fluggesellschaft gemäß den Flugbedingungen verlangen. Zum Schadenersatzanspruch sollen Sie die nachstehenden Daten und Unterlagen der Fluggesellschaft zukommen lassen.
Beim beschädigten Gepäck
- Originalexemplar des Protokolls über die Schadenaufnahme
- Flugticket und das Originalexemplar des Gepäckkarte
- Rechnung über die Reparatur
- Sollte keine Reparatur möglich sein, so muss eine schriftliche Bescheinigung des Unternehmers zur Kofferreparatur vorgelegt werden, in dem der Unternehmer den Wert des Koffers festlegt und erklärt, dass sich der Koffer nicht reparieren lässt.
- Möglicherweise die originale Rechnung des Koffers
- Daten Ihrer Bank (Name und Adresse der Bank, Ihre Kontonummer, Nummer der Bankfiliale, SWIFT Kode, IBAN Kode)
Verlorenes Gepäck
Sollte das Gepäck verloren gehen, wird es 90 Tage lang gesucht. Wenn es innerhalb dieser Frist nicht vorgefunden wird, so sollen Sie sich mit den erforderlichen, nachstehend aufgeführten Unterlagen an die Fluggesellschaft wenden.
- Originalexemplar des Protokolls über das verlorene Gepäck
- Flugticket und das Originalexemplar der Gepäckkarte
- Ausführlicher Inhalt des verlorenen Gepäcks
- Daten Ihrer Bank (Name und Adresse der Bank, Ihre Kontonummer, Nummer der Bankfiliale, SWIFT Kode, IBAN Kode)
Wir bitten Sie, sich mit den obigen Daten und Unterlagen an die Gepäckabteilung der Fluggesellschaft zu wenden. Die Erreichbarkeit der Fluggesellschaft erfahren Sie von unseren Mitarbeitern.
Gepäckreklamation
Gepäckreklamationen nehmen wir nur vor dem Verlassen des Transitbereichs an, welche dem dortigen Flughafenpersonal zu melden sind. Das Personal wird Sie über die erforderlichen Schritte informieren und ein Protokoll über den Schadenfall aufnehmen. Es wird den Fluggästen empfohlen, bei eventuellen Gepäckschäden oder bei verlorenem Gepäck ihre Flugtickets und die Gepäckkarte auch nach der Flugreise aufzubewahren. Die Gepäckreklamationen werden protokolliert.
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